Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Rechte und Pflichten
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Die Gastgeberin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Ein solcher wäre die Beistellung einer adäquaten Ersatzunterkunft und die Übernahme eventueller Preisdifferenzen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen.
5. Ausschließlicher Erfüllungsort ist Salzburg. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag wird das für Salzburg sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Ist der Gast Verbraucher, der einen im Inland gelegenen Beschäftigungsort oder Wohnsitz hat, wird als Gerichtsstand der vom Verbraucher in der Anmeldung bekannt gegebene Beschäftigungsort oder Wohnsitz als Gerichtsstand vereinbart.
Auf den gegenständlichen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, die Bestimmungen der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) und des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) bleiben aufrecht, soweit nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmen.
II. Stornobedingungen
Stornobedingungen können je nach Art der Buchung, der verwendeten Buchungsplattform und speziellen Angeboten variieren. Für jede Buchung gelten jene Stornobedingungen, die der individuellen Buchung zugrunde gelegt wurden, und die dem Gast vor Abschluss der Buchung zur Kenntnis gebracht wurden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die Stornobedingungen der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB).
Jede Stornierung hat über dieselbe Plattform zu erfolgen, über die auch die Reservierung erfolgt ist.
III. Zahlungsbedingungen
Auch die Zahlungsbedingungen können je nach Art der Buchung, der verwendeten Buchungsplattform und speziellen Angeboten variieren und werden dem Gast vor Abschluss der Buchung zur Kenntnis gebracht. Beispielsweise kann es nötig sein, eine Anzahlung zu leisten, welche je nach Vereinbarung im Falle einer Stornierung nur teilweise oder gar nicht zurück erstattet wird.
Alle offenen Beträge sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise zu begleichen.
Wenn vereinbart wird, dass die Rechnung per Post oder E-Mail zugesandt wird (Firmenkunden, Reisebüros), so ist sie bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in der Höhe von 2% der Rechnungssumme pro Monat belastet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 5,62 geschuldet.
IV. An- und Abreise
Die für den jeweiligen Anreisetag geltenden Check-in Zeiten werden dem Gast spätestens nach Vertragsabschluss mitgeteilt. Eine Anreise außerhalb dieser Zeiten muss ausdrücklich vereinbart werden. Werden Zimmer bis 19.00 nicht in Anspruch genommen, ist die Gastgeberin berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Das heißt, die Zimmer werden frei gegeben, wenn keine spätere Ankunft vereinbart wurde.
Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Im Fall einer nicht ausdrücklich vereinbarten verspäteten Abreise bis 14.00 Uhr werden 50% des Zimmerpreises verrechnet, bei einer noch späteren Abreise 80% des Zimmerpreises.
Salzburg, 02.01.2020