Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Rechte und Pflichten
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung
nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb
akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien
ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge
kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien
gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist.
3. Die Gastgeberin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadenersatz zu leisten. Ein solcher wäre die Beistellung
einer adäquaten Ersatzunterkunft und die Übernahme eventueller
Preisdifferenzen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,
abzüglich der von der Gastgeberin ersparten Aufwendungen in der Höhe
von 20%.
5. Die Gastgeberin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für
die Dauer seines Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Erfüllungsort ist Salzburg. Für allfällige
Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag wird das für Salzburg
sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart. Ist der Gast Verbraucher, der einen im Inland gelegenen Beschäftigungsort
oder Wohnsitz hat, wird als Gerichtsstand der vom Verbraucher in der Anmeldung
bekannt gegebene Beschäftigungsort oder Wohnsitz als Gerichtsstand
vereinbart.
Auf den gegenständlichen Vertrag ist österreichisches Recht
anzuwenden, die Bestimmungen der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen
(ÖHVB) und des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)
bleiben aufrecht, soweit nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
anderes bestimmen.
II. Stornobedingungen
Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit
geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet
werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil
einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis
getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig,
dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln
uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus
diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines
Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die
zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit folgenlos rückgängig
gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis
Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen,
ein paar Worte zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter
Hotelzimmer:
Völlig unabhängig von den Gründen der Abbestellung besteht
kein „Recht auf Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte
und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend der Hotelvertragsbedingungen
zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre
des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die
vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals
unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Es
handelt sich bei der Stornogebühr nicht um eine Sanktion oder Strafe
für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die Stornogebühr beziffert
vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich
der ersparten hoteleigenen Aufwendungen.
II.1 Einzelreisende
Eine kostenlose Stornierung gewähren wir für Einzelreisende
bis 2 Tage vor der Anreise. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Nichtanreise
werden Stornogebühren fällig. Wenn das/die Zimmer nicht anderweitig
vergeben werden konnte(n), stellen wir 80% des Zimmerpreises einer Übernachtung
in Rechnung. Wenn das/die Zimmer noch anderweitig vergeben werden konnte(n),
verrechnen wir 20% des Zimmerpreises einer Übernachtung als Bearbeitungsgebühr
und Mehraufwand.
Für verfrühte Abreisen gelten dieselben Stornofristen wie für
Ankünfte. Das heißt, eine frühere als die geplante Abreise
ist mindestens zwei Tage vorher bekannt zu geben.
Wenn Aufenthalte damit unter die Mindestaufenthaltsdauer fallen, werden
20% auch dann verrechnet, wenn die Stornierung rechtzeitig erfolgt ist.
Im Übrigen gilt Punkt I.2. der Geschäftsbedingungen.
In der Hauptsaison gilt bei hoher Auslastung folgende Regelung:
Eine Stornierung der Buchung ist für Einzelreisende bis 14 Tage vor
der Anreise kostenlos möglich, bei einer Stornierung zwischen 13
und 7 Tagen vor geplanter Anreise stellen wir 50% des Zimmerpreises für
höchstens 3 Tage in Rechnung, bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor
Anreise oder bei Nichtanreise stellen wir 80% des Zimmerpreises für
höchstens 3 Tage in Rechnung, wenn das/die Zimmer nicht anderweitig
vergeben werden konnte(n). Wenn das/die Zimmer anderweitig vergeben werden
konnte(n), verrechnen wir bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Anreise
20%
des Zimmerpreises für höchstens 3 Tage als Bearbeitungsgebühr.
Für Spitzenzeiten (Adventwochenenden, Silvester, Ostern, Pfingsten
u.a.) behalten wir uns vor, die Fristen je nach Auslastung zu verlängern.
Die jeweils gültigen Fristen werden jedem entsprechenden Angebot
beigefügt. Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
II.2 Gruppen
Gruppen von 6 - 14 Personen müssen eine Anzahlung von 50% der gebuchten
Leistungen bis 7 Tage vor Anreise leisten. Die Begleichung des Restbetrags
erfolgt bei Abreise in der Pension. Im Fall einer Stornierung wird die
Anzahlung mit eventuellen Stornierungskosten verrechnet. Wenn die Buchung
mit einer Kreditkarte garantiert wird, kann die Anzahlung entfallen. Eine
Stornierung der gesamten Gruppenbuchung ist bis 7 Tage vor der Anreise
kostenlos möglich. Bei einer Stornierung zwischen 6 und 2 Tagen stellen
wir 50% der gebuchten Leistungen als Stornokosten in Rechnung. Die Stornierung
einzelner Zimmer (bis zu 2 Zimmern) ist bis 2 Tage vor der Anreise kostenlos
möglich. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Nichtanreise stellen wir
80% des Zimmerpreises in Rechnung, soweit das/die Zimmer nicht anderweitig
vergeben werden konnte(n).
Wenn das/die Zimmer anderweitig vergeben werden konnte(n), verrechnen
wir 20% des Zimmerpreises einer Übernachtung als Bearbeitungsgebühr
und Mehraufwand.
Für verfrühte Abreisen gelten dieselben Stornofristen wie für
Ankünfte. Das heißt, eine frühere als die geplante Abreise
ist mindestens zwei Tage vorher bekannt zu geben. Im Übrigen gilt
Punkt I.2. der Geschäftsbedingungen.
In der Hochsaison behalten wir uns vor, die Fristen je nach Auslastung
zu verlängern. Die jeweils gültigen Fristen werden jedem entsprechenden
Angebot beigefügt.
Gruppen ab 15 Personen müssen eine Anzahlung von 30% der gebuchten
Leistungen bis 4 Wochen vor Anreise leisten. Die Begleichung des Restbetrags
erfolgt bei Abreise in der Pension. Im Fall einer Stornierung wird die
Anzahlung mit den Stornierungskosten verrechnet. Eine Stornierung der
gesamten Gruppenbuchung ist bis 4 Wochen vor der Anreise kostenlos möglich.
Bei einer Stornierung von 27 bis 14 Tagen vor der Anreise stellen wir
30% der gebuchten Leistungen als Stornokosten in Rechnung, 13 –
7 Tage vor der Anreise 50%. Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser Fristen
oder bei Nichtanreise stellen wir 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung,
soweit das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n). Die
Stornierung einzelner Zimmer (bis zu 2 Zimmern) ist allerdings bis 2 Tage
vor der Anreise kostenlos möglich.
Wenn das/die Zimmer anderweitig vergeben werden konnte(n), verrechnen
wir 20% des Zimmerpreises einer Übernachtung als Bearbeitungsgebühr
und Mehraufwand.
Für verfrühte Abreisen gelten dieselben Stornofristen wie für
Ankünfte. Das heißt, eine frühere als die geplante Abreise
ist mindestens zwei Tage vorher bekannt zu geben. Im Übrigen gilt
Punkt I.2. der Geschäftsbedingungen.
Für Spitzenzeiten (Adventwochenenden, Silvester, Ostern, Pfingsten)
behalten wir uns vor, die Fristen - je nach Auslastung - zu verlängern.
Die jeweils gültigen Fristen werden jedem entsprechenden Angebot
beigefügt.
Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
III. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bei Abreise
zu begleichen. Wenn vereinbart wird, dass die Rechnung per Post zugesandt
wird (Firmenkunden, Reisebüros), so ist sie bis 14 Tage nach Erhalt
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das
Kundenkonto mit Verzugszinsen in der Höhe von 2% der Rechnungssumme
pro Monat belastet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine
Mahngebühr von € 3,62 geschuldet.
IV. An- und Abreise
Am Anreisetag stehen die Zimmer spätestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung,
nach Vereinbarung auch früher. Reguläre Anreisezeit ist zwischen
14.00 und 19.00 Uhr. Eine Anreise außerhalb dieser Zeiten muss ausdrücklich
vereinbart werden. Werden Zimmer bis 19.00 nicht in Anspruch genommen,
ist die Gastgeberin berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.
Das heißt, die Zimmer werden frei gegeben, wenn keine spätere
Ankunft vereinbart wurde.
Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Im Fall
einer nicht ausdrücklich vereinbarten verspäteten Abreise bis
14.00 Uhr werden 50% des Zimmerpreises verrechnet, bei einer noch späteren
Abreise 80% des Zimmerpreises.
Salzburg, 15.07.03
>> Falls Sie gerade beim Ausfüllen Ihres Reservierungsformulars
sind, klicken Sie auf den "Zurück"-Button Ihres Internet-Browsers,
um dort hin zurückzukehren.
|

|